Limitierung Tonanlagen

Limitierung und Plombierung von Tonanlagen. In Wien und St. Pölten.

Immer öfter müssen Tonanlagen in ihrem maximalen Wiedergabepegel begrenzt werden. In Wien und St. Pölten ist das bei Festinstallationen in Bars, Restaurants, Clubs und Diskotheken mittlerweile defacto-Standard. Immer öfter müssen aber auch mobile Anlagen auf Paradetrucks, Demozügen, Open-Air-Veranstaltungen, Konzertbühnen etc nach behördlichen Auflagen limitiert und plombiert werden.

Geeichte Messinstrumente – geeignet zur rechtsgültigen Feststellung der Dezibel-Werte.

Im Fokus der Aufmerksamkeit stehen dabei, unter anderem, der ArbeitnehmerInnenschutz sowie .die allenfalls zu befürchtende Belästigung von AnrainerInnen durch Schallemissionen. Um einerseits eben arbeitsrechtliche und gesundheitliche Aspekte ausreichend zu berücksichtigen und es darüber hinaus möglichst allen Beteiligten (Anlagenbetreiber, Event-Veranstalter // AnrainerInnen, ..) recht zu machen, kann die zuständige Behörde gegebenen Falles einzuhaltende Maximalwerte vorschreiben. Eben dann muss eine Tonanlage limitiert und plombiert werden. Mit Messbericht und Siegel von limitierung.at zeigen Sie der Behörde an, dass die Auflagen eingehalten werden.

Siegel / Plombe von limitierung.at – Manipulationssicher! Zerstört sich bei Ablösen selbst.